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Die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz ermöglicht ab Mittwoch, 13. Mai, weitere Öffnungen im Trainingsbetrieb des Freizeit- und Breitensports. Weiterhin gilt stets die strengste Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.
Somit ist auch im Tennis der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ab diesem Mittwoch wieder zulässig. Insbesondere müssen folgende Punkte eingehalten werden: [mehr...]